Unverbindliche Vormerkung
Eine Vormerkung für einen geplanten Ratgeber ist keine Bestellung. Durch das Absenden einer Vormerkung entsteht kein Kaufvertrag und keine Zahlungspflicht.
Es entsteht außerdem kein Anspruch auf Veröffentlichung, Lieferung, bestimmten Preis, bestimmten Erscheinungstermin oder bestimmten Umfang des geplanten Ratgebers.
Wozu die Vormerkung dient
Die Vormerkung dient ausschließlich dazu, Interessenten über den Stand, die Veröffentlichung oder spätere Bestellmöglichkeiten zu informieren.
VerbraucherStudio kann geplante Ratgeber, Inhalte oder Produkte ändern, verschieben, zusammenfassen, nicht veröffentlichen oder einstellen.
Empfohlene Formulierung
Direkt am Formular sollte sichtbar stehen:
Mit dem Absenden merke ich den Ratgeber unverbindlich vor. Es entsteht kein Kaufvertrag, keine Zahlungspflicht und kein Anspruch auf Veröffentlichung oder Lieferung. Preis, Umfang, Erscheinungstermin und Verfügbarkeit stehen noch nicht verbindlich fest.
Saubere Button-Texte
Geeignet ist: Unverbindlich vormerken.
Nicht geeignet sind Formulierungen wie „Jetzt kaufen“, „Bestellung abschließen“, „Vorbestellung bezahlen“ oder ähnliche Texte, solange kein verbindliches Produkt mit Preis und Bestellprozess angeboten wird.
Einwilligung widerrufen
Die Vormerkung und die Einwilligung in die Benachrichtigung können jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden, zum Beispiel per E-Mail an kontakt@verbraucherstudio.de.
Stand: 13. Mai 2026